Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz und wesentliche Teile des Klimaschutzprogramms 2030 wurden von der Bundesregierung verabschiedet. Darin wurde erstmals ein verbindliches nationales Klimaschutzziel verankert:

Bis 2030 sollen die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Langfristig verfolgt der Bund das Vorhaben der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die KWK – Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung) kommt dabei ein sehr hoher Stellenwert zu.

Und das hat einen guten Grund: Das Klimaschutzgesetz schreibt in allen Bereichen wie Verkehr und Gebäude verbindliche CO2-Einsparziele fest. Zur Einhaltung dieser Ziele eignet sich die KWK – Anlage hervoragend. Denn bei dieser Art der Energieerzeugung handelt es sich heute schon um eine CO2-neutrale. Moderne KWK-Systeme ersetzen außerdem perspektivisch Kohle-KWK-Kraftwerke, sichern die Strom- und Wärmeversorgung und unterstützen durch eine flexible und systemdienliche Funktionsweise die Integration erneuerbarer Energien.

Weitere Details erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung.